VORBEMERKUNG
Die Bundesregierung wollte mit dem Sozialschutz-Paket III, das am 26. Februar 2021 vom Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, die sozialen Härten der Coronakrise politisch auffangen.
Die Wirkung der Sozialschutz-Pakete hilft aber denen nicht, die bereits vor der Krise von Finanzarmut und sozialer Ausgrenzung betroffen waren. Die COVID-19-Pandemie wirkt auch als Katalysator, der die Lebens- und Einkommenssituation von Menschen gravierend negativ beeinflusst und die Ungleichheit in der Gesellschaft verstärkt hat.
Die Krise gefährdet die Existenzsicherheit der einkommensärmsten Gruppen der Gesellschaft und damit den sozialen Zusammenhalt.
Der ver.di-Bundeserwerbslosenvorstand (BEA) hält daher die Verlängerung und den Ausbau finanzieller Hilfen für unbedingt notwendig.
Die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu einem Sozialschutz-Paket III ist jedoch enttäuschend und bleibt hinter den notwendigen Unterstützungsleistungen weit zurück.