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    Erwerbslosenpolitik in ver.di

    Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte trotzdem Mitglied bei ver.di bleiben – oder gerade.

     Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
    © BfA

Erwerbslosenpolitik in ver.di

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte trotzdem Mitglied bei ver.di bleiben - oder gerade.

Wer erwerbslos und noch nicht in der Gewerkschaft organisiert ist, sollte gleich eintreten. Denn auch Erwerbslose sind in ver.di aktiv. Sie informieren und beraten, auch in persönlichen Gesprächen bundesweit vor Ort. Sie klären auf über Ansprüche, Rechte und Pflichten von Menschen ohne Job und setzen sich für politische Ziele im Interesse der Erwerbslosen ein. Arbeitsmarktpolitische Fachtagungen, Kampagnen und Veranstaltungen für Erwerbslose gehören dazu.

Welche Aufgaben hat der Erwerbslosenausschuss?

Er versteht sich als Ansprechpartner unserer erwerbslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitglieder im Bezirk.
Wenn es z. B. Fragen zu Unterlagen der Agentur/des Jobcenters gibt, stehen die aktiven Kolleginnen und Kollegen des Erwerbslosenausschusses und das ver.di-Büro zur Verfügung. Wenn ein sogenannter „Begleitservice“ gewünscht ist, nehmen die ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses unterstützend an Gesprächsterminen der Agentur oder des Jobcenters teil.

Erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitgliedern haben in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten ihre Gewerkschaft ver.di an ihrer Seite und werden ggf. auch in Zusammenarbeit mit dem DGB-Rechtschutz vor den Gerichten vertreten.

ver.di Kampagnen